Sicherheitsbewertungen
Ich berate Sie in allen Phasen von der ersten Idee, über die notwendigen Voraussetzungen an Räume und Herstellung, die Notifizierung (Anmeldung) der Rezeptur sowie die korrekte Etikettierung bis zur erforderlichen Sicherheitsbewertung. Richtig heißt es eigentlich Sicherheitsbericht, die Sicherheitsbewertung ist ein Teil dieses Berichts, jedoch hat sich dieser Begriff im Sprachgebrauch etabliert.
Wozu Sicherheitsbewertungen
Nach der EG-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 muss jedes kosmetische Produkt, das auf den Markt kommt, eine Sicherheitsbewertung durchlaufen.
Das kosmetische Produkt muss sicher für die menschliche Gesundheit in der Anwendung sein. Dies soll die Sicherheitsbewertung gewährleisten.
Fachliche Kompetenz
Seit 2010 nehme ich regelmäßig an den von IKW und DGK veranstalteten Fortbildungen für Sicherheitsbewerter/-innen teil. Mein naturwissenschaftliches Studium sowie meine langjährige Erfahrung in der Herstellung von Kosmetikprodukten gewährleisten Ihnen eine fundierte Lösung ihres Vorhabens.
Diese Unterstützung biete ich Ihnen
- Notifizierung der Rezepturen beim CPNP (Cosmetic Products Notification Portal)
- Überprüfung/ Überarbeitung vorhandener und ggf. aktualisierungsbedürftiger Sicherheitsbewertungen entsprechend den Anforderungen der Kosmetikverordnung
- Empfehlungen bei der Auswahl von ggf. notwendigen mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungsparametern sowie Hautverträglichkeitsuntersuchungen für Kosmetikprodukte bzw. deren Rohstoffe
- Erstellung des Sicherheitsberichtes nach Artikel 10 und Anhang I der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009
- Notifizierung der Rezepturen beim CPNP (Cosmetic Products Notification Portal)
- Überprüfung/ Überarbeitung vorhandener und ggf. aktualisierungsbedürftiger Sicherheitsbewertungen entsprechend den Anforderungen der Kosmetikverordnung
- Empfehlungen bei der Auswahl von ggf. notwendigen mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungsparametern sowie Hautverträglichkeitsuntersuchungen für Kosmetikprodukte bzw. deren Rohstoffe
- Erstellung des Sicherheitsberichtes nach Artikel 10 und Anhang I der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009